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   BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95   

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https://dejure.org/1995,2120
BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95 (https://dejure.org/1995,2120)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - 5 StR 239/95 (https://dejure.org/1995,2120)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (https://dejure.org/1995,2120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 323a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 41
  • StV 1997, 301
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95
    Die Vorschrift des § 21 StGB ist nicht anzuwenden, wenn zwar die (generelle) Einsichtsfähigkeit erheblich vermindert war, der Täter aber zur Zeit der Tat das Unrecht eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 178/95

    Schöffe - Revision - Revisionsinstanz - Bezirksverordneter - Vorauswahl

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95
    Die Verfahrensrügen sind unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; zu der Rüge, die die Schöffin Kn betrifft, verweist der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts auf seinenBeschluß vom 4. Mai 1995 (5 StR 178/95).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat:

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 = NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was hier aber nicht der Fall gewesen sei.

    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.

  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was aber hier nicht der Fall gewesen sei.

    a) In seinem Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41) hat der 5. Strafsenat entschieden, daß bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anläßlich einer Verurteilung wegen Vollrausches der Tatrichter davon überzeugt sein muß, daß das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand der (zumindest) verminderten Schuldfähigkeit begangen worden ist.

  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Tat in diesem Sinne ist das dem Angeklagten hier in zwei Fällen angelastete Sichberauschen im Sinne des § 323 a StGB (BGH NStZ 1996, 41).

    Dagegen ist rechtlich nichts zu erinnern (BGH NStZ 1996, 41).

  • BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03

    Vollrausch (Rauschtat); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - entfaltet hinsichtlich dieser Frage allerdings keine Bindungswirkung, die sonst auch der im Anfragebeschluß zitierten - bislang nicht aufgegebenen - Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (insbesondere vorausgehender Beschluß des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41)) entgegenstünde.
  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03

    Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
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